Allgemeine Geschäftsbedingungen
R2 Marketing GbR, Kreuzerweg 10, 67269 Grünstadt · Gesellschafter: Richard Jonuscheit, Rudi Völker
Gültig für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Marketingdienstleistungen, die der jeweilige Auftraggeber mit der R2 Marketing GbR, Kreuzerweg 10, 67269 Grünstadt, vertreten durch Richard Jonuscheit und Rudi Völker (nachfolgend „Auftragnehmer“), schließt. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot an (z. B. per E-Mail oder Messenger), kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung. Alternativ kommt der Vertrag durch beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages zustande. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB); sie bedürfen zu Nachweiszwecken der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Dienstleistungsvertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und können eine Anpassung von Vergütung und Terminen nach sich ziehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen; seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden. Verzögerungen, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Abnahme und Mängel
Soweit der Auftragnehmer abnahmefähige Werkleistungen (z. B. Video-, Foto- oder Designleistungen) erbringt, hat der Auftraggeber diese unverzüglich zu prüfen. Mängel sind in Textform zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer Nacherfüllung; schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer erstellten Werke und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung vorbehalten. Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Art, Umfang, Exklusivität sowie zeitliche und räumliche Reichweite der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag; soweit dort nichts geregelt ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, auf den vertraglich vorausgesetzten Zweck beschränktes Nutzungsrecht. Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel bleibt unberührt.
(4) Eine Garantie für bestimmte Vermarktungs-, Reichweiten- oder Umsatzergebnisse wird nicht übernommen.
§ 9 Vertraulichkeit und Referenznennung
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Namen und Logo sowie unter Verwendung erstellter Arbeitsproben als Referenz auf seinen eigenen Kanälen und in seinem Portfolio zu benennen, soweit dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Dienstleistungsvertrag. Ist dort für laufende Leistungen (z. B. Social-Media-Betreuung) nichts geregelt, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate; der Vertrag kann dann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (z. B. bei der Betreuung von Online-Shops, Newsletter- oder Social-Media-Kanälen), schließen die Parteien hierüber einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website des Auftragnehmers ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter r2marketing.de/datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers in 67269 Grünstadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: September 2026

Richard Jonuscheit
Strategie und Beratung
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